Muss ich Ansprüche aus dem Kollektivvertrag bei Gericht einklagen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der in einem Kollektivvertrag enthaltenen Bestimmung, daß Ansprüche bei sonstiger Verjährung innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu machen sind, wird durch das außergerichtliche, rechtzeitig gestellte Verlangen auf Zahlung der kollektivvertraglichen Entlohnung entsprochen.OGH 9 ObA 80/98z, 10.06.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008876 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 ObA 13/21h, 29.04.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verfallsklauseln sollen verhindern, dass der Arbeitgeber bei später Geltendmachung in Beweisnot gerät. Sie dienen also dazu, dass Ansprüche zeitnah geklärt werden.
Ja. Ein Kollektivvertrag darf auch für Ansprüche, auf die Sie nicht verzichten können, kurze Fristen zur Geltendmachung vorsehen; Fristen von drei oder vier Monaten gelten als zulässig. Solche Klauseln sind nur dann unwirksam, wenn sie gesetzlichen Fristen für die Geltendmachung widersprechen.