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Anderes · Analogie und Größenschluss

Wann darf ein Gericht eine Regel auf einen anderen Fall übertragen?

betrifft Parteien, Kläger, Beklagte
Eine gesetzliche Regel darf auf einen nicht geregelten Fall nur dann übertragen werden, wenn das Gesetz für diesen Fall ungewollt keine Regelung enthält. Das gilt auch für den Schluss vom kleineren auf den größeren Fall, der ein Sonderfall dieser Übertragung ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Der Größenschluss ist ein Sonderfall der Gesetzesanalogie. Voraussetzung für diese Analogie und damit auch für den Größenschluss ist, dass eine gesetzliche Regelung planwidrig fehlt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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