Wann darf ein Gericht eine Regel auf einen anderen Fall übertragen?
betrifft Parteien, Kläger, Beklagte
Eine gesetzliche Regel darf auf einen nicht geregelten Fall nur dann übertragen werden, wenn das Gesetz für diesen Fall ungewollt keine Regelung enthält. Das gilt auch für den Schluss vom kleineren auf den größeren Fall, der ein Sonderfall dieser Übertragung ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Der Größenschluss ist ein Sonderfall der Gesetzesanalogie. Voraussetzung für diese Analogie und damit auch für den Größenschluss ist, dass eine gesetzliche Regelung planwidrig fehlt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die kartellrechtliche Geldbuße ist eine Sanktion mit strafrechtsähnlichem Charakter. Nach Auffassung des Senats bedeutet es einen Wertungswiderspruch, gäbe es im Kartellrecht - anders als im Straf- und Verwaltungsstrafrecht - keine Möglichkeit, von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind.OGH 16 Ok 52/05, 27.02.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 26/26w, 19.08.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 26/25v, 20.05.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 39/23f, 18.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 193/18w, 06.11.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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