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Gilt eine Kündigung, wenn der interne Beschluss dafür fehlt?

günstig für Vertragspartner betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vereine, Vertragspartner
Nach außen kommt es nur darauf an, dass die Erklärung von dem dafür zuständigen Organ abgegeben wurde. Ob sie im Inneren auf einem satzungsgemäßen Beschluss beruht, ist dafür nicht maßgeblich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Im Außenverhältnis ist lediglich relevant, ob die rechtsgeschäftliche Erklärung vom zuständigen Organ abgegeben wurde, nicht auch ob diese Erklärung im Innenverhältnis auf einem satzungsgemäßen Beschluß beruht (Hier Kündigung durch Verwaltungsausschuß einer Sparkasse).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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