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Kann ich einen Vereinsbeschluss trotz interner Instanzen gerichtlich bekämpfen?

günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Sportler, Funktionäre
Ja, in bestimmten Fällen. Auch wenn ein Beschluss den Statuten entspricht und es einen vereinsinternen Instanzenzug gibt, kann das Gericht prüfen, ob grundlegende Verfahrensregeln missachtet wurden oder der Inhalt gesetz- oder sittenwidrig ist. Solche Beschlüsse sind dann als unwirksam festzustellen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Ungeachtet eines vereinsinternen Instanzenzuges ist eine gerichtliche Überprüfung auch von (der Satzung entsprechenden) Vereinsbeschlüssen jedenfalls insoweit zulässig, als grundlegende Verfahrensregeln missachtet wurden oder der Beschlussinhalt gesetzwidrig oder sittenwidrig ist. Solcherart gefasste Beschlüsse sind vom Gericht als unwirksam festzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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