Kann ich einen Vereinsbeschluss trotz interner Instanzen gerichtlich bekämpfen?
günstig für Vereinsmitglied betrifft Vereinsmitglieder, Vereine, Sportler, Funktionäre
Ja, in bestimmten Fällen. Auch wenn ein Beschluss den Statuten entspricht und es einen vereinsinternen Instanzenzug gibt, kann das Gericht prüfen, ob grundlegende Verfahrensregeln missachtet wurden oder der Inhalt gesetz- oder sittenwidrig ist. Solche Beschlüsse sind dann als unwirksam festzustellen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ungeachtet eines vereinsinternen Instanzenzuges ist eine gerichtliche Überprüfung auch von (der Satzung entsprechenden) Vereinsbeschlüssen jedenfalls insoweit zulässig, als grundlegende Verfahrensregeln missachtet wurden oder der Beschlussinhalt gesetzwidrig oder sittenwidrig ist. Solcherart gefasste Beschlüsse sind vom Gericht als unwirksam festzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unwirksamkeit eines Beschlusses des Strafsenates der Österreichischen Fußball-Bundesliga (ÖFB), weil dem Beschluss ein weiterer Sachverhalt zugrunde gelegt wurde als in der betreffenden Anzeige angeführt war („Anklageüberschreitung“).OGH 8 Ob 128/19k, 27.02.2020
- Hier: Entscheidung über eine statutenmäßig erstattete Anzeige der Klägerin, wobei ein Mitglied des Strafausschusses befangen ist.OGH 7 Ob 51/17a, 21.09.2017
- Im vorliegenden Fall ist die Disziplinierung des Klägers deshalb erfolgt, weil er ein Arbeits- und Sozialgericht angerufen hat. Im Zusammenhang mit seinem Protest gegen eine über ihn verhängte Sperre von drei Pflichtspielen wurde ihm nahe gelegt, die Klage nicht weiter zu verfolgen, und angekündigt, dass über ihn für den Fall der Nicht-Einigung binnen einer Woche eine Sperre von 15 Pflichtspielen verhängt würde. Eine solche durch Drohungen und "Belohnungen bei Wohlverhalten" bestimmte Vorgangsweise, die allein die Sicht des antragsgegnerischen Verbandes gelten lässt, dem die weitere gerichtliche Geltendmachung eines Anspruches durch den Antragsteller missfiel, verstößt gegen grundlegende Regeln eines fairen Verfahrens.OGH 10 Ob 50/06k, 12.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 8 Ob 128/19k, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 94/18m, 18.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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