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Muss ein Dritter haften, wenn ich die Ehewohnung verliere?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Wohnungseigentümer, Käufer, Mieter
Das Gesetz gibt Ihnen gegen Ihren Ehepartner einen Anspruch darauf, dass er Ihnen die gemeinsame Wohnung nicht entzieht. Wirkt er aber bewusst und unredlich mit einer anderen Person zusammen, damit Sie die Wohnung verlieren, kann auch diese Person Ihnen gegenüber ersatzpflichtig werden. Sie muss dann in erster Linie den früheren Zustand wiederherstellen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

§ 97 ABGB schafft in erster Linie nur einen Unterlassungs- und allenfalls auch Leistungsanspruch gegen den anderen Ehegatten. Ausnahmsweise kann aber doloses Zusammenwirken des verfügungsberechtigten Ehegatten mit einem Dritten zur Schadenersatzpflicht des Dritten führen. Primär besteht dann dessen Verpflichtung zur Naturalrestitution.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Im Gesetz

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