Muss ein Dritter haften, wenn ich die Ehewohnung verliere?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Wohnungseigentümer, Käufer, Mieter
Das Gesetz gibt Ihnen gegen Ihren Ehepartner einen Anspruch darauf, dass er Ihnen die gemeinsame Wohnung nicht entzieht. Wirkt er aber bewusst und unredlich mit einer anderen Person zusammen, damit Sie die Wohnung verlieren, kann auch diese Person Ihnen gegenüber ersatzpflichtig werden. Sie muss dann in erster Linie den früheren Zustand wiederherstellen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
§ 97 ABGB schafft in erster Linie nur einen Unterlassungs- und allenfalls auch Leistungsanspruch gegen den anderen Ehegatten. Ausnahmsweise kann aber doloses Zusammenwirken des verfügungsberechtigten Ehegatten mit einem Dritten zur Schadenersatzpflicht des Dritten führen. Primär besteht dann dessen Verpflichtung zur Naturalrestitution.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Ehegatte (Erstantragsgegner) ist Geschäftsführer der Komplementärin einer KG, die Eigentümerin der Ehewohnung ist.OGH 10 Ob 81/11a, 30.08.2011
- Es reicht, wenn dem Dritten bekannt ist, dass der nicht verfügungsbefugte Ehegatte über keine andere Wohnung verfügt.OGH 4 Ob 16/04p, 10.02.2004
- Nicht nur doloses Zusammenwirken führt zu einem Schadenersatzanspruch.OGH 4 Ob 16/04p, 10.02.2004
- Wer bei einem aufrechten Werkvertrag in Kenntnis der Abtretung der Werklohnforderung einem Vertragspartnerwechsel vom Zedenten auf einen Dritten zustimmt, um den Zugriff des Zessionars auf die Forderung zu verhindern, haftet unbeschadet allfälliger Anfechtungsmöglichkeit dem Zessionar deliktisch für den erlittenen Schaden wegen Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte.OGH 5 Ob 236/02w, 05.11.2002
- Nur ausnahmsweise besteht eine Schadenersatzpflicht auch des Dritten, wenn die Voraussetzung der Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte gegeben ist (MietSlg 39.004 = JBl 1987, 518).OGH 5 Ob 88/01d, 29.05.2001
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Der rechtswidrig und schuldhaft verursachte und daher zu ersetzende Schaden bestünde dann darin, dass der Ehemann sein Verfügungsrecht über die Ehewohnung verloren hat, was der Berücksichtigung der Wohnung im Aufteilungsverfahren entgegensteht.OGH 3 Ob 70/00s, 26.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 8 Ob 118/24x, 05.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 97
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
Familienrecht · Schutz des Wohnrechts gegenüber Dritten
Familienrecht · Anspruch auf Erhalt der Ehewohnung
Familienrecht · Schutz der Ehewohnung
Schadenersatz · Schadenersatz bei Täuschung durch Dritte
Familienrecht · Schutz der Wohnung vor Willkür