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Richtet sich mein Unterhalt nach unserem bisherigen Lebensstandard?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja. Für die Höhe des Ehegattenunterhalts sind die bisherigen Lebensverhältnisse maßgeblich, also der gewohnte Lebenszuschnitt und der Stil der Lebensführung. Begrenzt wird Ihr Anspruch aber immer dadurch, was der Unterhaltspflichtige tatsächlich leisten kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Für die Ausmessung des Ehegattenunterhalts sind die bisherigen Lebensverhältnisse, der sogenannte Lebenszuschnitt (Lebensstandard) sowie der Stil der Lebensführung bestimmend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009710 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Wesentliche Änderung nach Unterhaltsvergleich

Sie müssen sich mehr als nur unbedeutend geändert haben. Solange das nicht der Fall ist, bleibt der Unterhaltsvergleich bindend und eine neue Festsetzung ist ausgeschlossen. Ein bloß geringfügiger Mehraufwand reicht dafür nicht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt bei hohem Einkommen

Nicht unbegrenzt. Bei überdurchschnittlichem Einkommen richtet sich der Unterhalt allein nach dem Bedarf des Kindes und bleibt hinter dem zurück, was rechnerisch möglich wäre. Besteht wegen besonderer Lebensumstände ein zusätzlicher Bedarf, ist der Unterhalt darauf auszudehnen; dazu können auch die Kosten einer Privatschule zählen.

Verwandte Fragen

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