Wie wird der Wert bestimmt, wenn es keinen Markt gibt?
betrifft Käufer, Verkäufer, Geschädigte, Anleger
Dann kommt es auf den Ertrag oder auf die Herstellungskosten an. Grundsätzlich zählt der Marktpreis, also der Wert, den die Sache nach Zeit und Ort gewöhnlich hat. Fehlt ein echter Markt oder steht er im Verdacht ungerechter Preisbildung, wird auf diese Ersatzgrößen abgestellt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Der gemeine Wert im Sinn des § 934 ABGB lässt sich gemäß § 305 ABGB mit dem ordentlichen Preis gleichsetzen, also jenem Nutzen, den die Sache mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein leistet. Dies ist in erster Linie der Marktpreis, also Austauschwert einer Sache. Wenn sich kein wahrer Markt gebildet hat oder dieser im Verdacht ungerechter Preisbildung steht, ist auf den Ertrags- oder Gestehungskostenwert abzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Maßgebend ist dabei, welchen Verkehrswert ein Fahrzeug in Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags aufwies respektive zu welchem Preis ein solches Fahrzeug (damals) gehandelt worden wäre (Dieselskandal).OGH 10 ob 7/24p, 14.05.2024
- Hier: Preis im außerbörslichen Handel.OGH 4 Ob 44/11s, 05.07.2011
- Bei einem Aktienkauf als Spekulationsgeschäft ist auf den Marktwert zum Anschaffungszeitpunkt abzustellen.OGH 4 Ob 44/11s, 05.07.2011
- Dieser besteht im vorliegenden Fall im Wiederbeschaffungspreis (Einkaufspreis) bzw (wenn die Wiederbeschaffung von gleichartigen Sachen [zu einem geringeren Preis] nicht möglich ist) im Herstellungswert von vergleichbaren Schmuckstücken (vgl 1 Ob 54/03b), nicht jedoch im Verkaufspreis.OGH 4 Ob 106/09f, 19.11.2009
- In der Regel also im Verkehrswert.OGH 2 Ob 176/07g, 29.05.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113651 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 18.
- OGH 8 Ob 31/25d, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 102/25a, 18.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 55/25a, 21.05.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 188/24v, 02.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 215/24i, 06.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 7/25z, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 93/24w, 27.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 4/25a, 29.01.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 7 Ob 194/24s, 18.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 88/24f, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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