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Welcher Wert zählt bei einem viel zu billigen Verkauf?

betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Ob jemand um mehr als die Hälfte verkürzt wurde, richtet sich nach dem gemeinen Wert der Sache. Damit ist ihr gewöhnlicher Preis gemeint, also der Ankaufs- oder Verkaufswert, der Ertragswert oder der Kostenwert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Der für die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Verkürzung über die Hälfte im Sinne des § 934 ABGB maßgebliche "gemeine Wert" ist der "gemeine Preis" des § 305 ABGB. Darunter ist der Austauschwert (Ankaufswert oder Verkaufswert), der Ertragswert oder der Kostenwert zu verstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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