Wie wird der Wert einer Sache im Streitfall berechnet?
betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Grundeigentümer, Käufer
Es gibt mehrere Berechnungswege, etwa den Verkehrswert, den Ertragswert, den Kostenwert oder eine Mischung daraus. Welcher gewählt wird, richtet sich vor allem danach, wofür der Wert festgestellt werden soll. Diese Beurteilung hängt stark vom Einzelfall ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Bei der Wahl der Berechnungsmethode des gemeinen Wertes ( Verkehrswert, Ertragswert, Kostenwert oder ein Mischwert ) kommt es vornehmlich auf den Zweck an, für welchen die Feststellung erfolgt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Derartige Beurteilungen sind einzelfallbezogen und ohne Rechtsfragencharakter im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 7 Ob 236/06s, 23.10.2006
- Dass die Vorinstanzen (auch) den Ertragswert einbezogen haben, stellt im Hinblick auf die Umstände des vorliegenden Falles keine aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.OGH 7 Ob 236/06s, 23.10.2006
- Hier: Bewertungsgrundsätze für "walzende Grundstücke".OGH 6 Ob 108/97v, 29.10.1998
- Der ordentliche Wert einer Sache kann aus aufgrund eines Mischwertes zwischen Verkehrs- und Ertrags- bzw Kostenwert errechnet werden (so SZ 57/90).OGH 7 Ob 512/90, 08.03.1990
- hier: Berechnung eines Schenkungspflichtteils unter Außeransatzlassung eines lebenslangen Fruchtgenußrechtes des totkranken Erblassers.OGH 5 Ob 589/89, 05.09.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 4 Ob 64/17s, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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