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Darf der Eigentümer jederzeit die Räumung seines Hauses verlangen?

günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Benützer, Lebensgefährten, Mieter
Wer Eigentümer einer Liegenschaft ist, kann jederzeit von jedem die Räumung verlangen, der kein Recht zur Benützung hat. Das ist nicht sittenwidrig, sondern folgt aus der Freiheit des Eigentums. Schikanös wäre die Klage nur, wenn sie ausschließlich dazu dient, jemand anderen zu schädigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Der Liegenschaftseigentümer kann auf Grund seines Eigentumsrechts jederzeit die Räumung seiner Liegenschaft von jedem, der keinen Rechtstitel zu ihrer Benützung hat, verlangen. Darin liegt nichts Sittenwidriges; das ist vielmehr in der natürlichen Freiheit des Eigentums begründet. Eine Räumungsklage kann nur dann als schikanös bezeichnet werden, wenn die Durchsetzung des Rechtes ausschließlich den Zweck verfolgt, jemand anderen zu schädigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010345 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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