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Gegen wen muss ich die Räumungsklage richten?

günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Kläger, Beklagte, Mieter, Wohnungseigentümer
Sie können jeden belangen, der die tatsächliche Macht über die Sache ausübt. Das ist auch, wer sie nur für einen anderen innehat oder seine Herrschaft bloß über einen Dritten vermittelt bekommt. Bei Wohnungseigentum genügt der Mitbesitz an der gesamten Liegenschaft, um alle Wohnungseigentümer belangen zu können.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 28.11.2019 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Bei der Eigentumsklage (Räumungsklage) ist auch derjenige passiv legitimiert, der die faktische Macht über die streitverfangenen Objekte ausübt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010918 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 10.

Im Gesetz

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