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Was passiert mit dem Treuhandgeld, wenn der Verkäufer insolvent wird?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Gläubiger, Treuhänder
War derselbe Treuhänder für beide Seiten tätig, berührt die Insolvenz des einen die Rechte des anderen nicht, wenn der Insolvenzverwalter auf der Erfüllung des Kaufvertrags besteht. Sie dürfen dann weiter auf das Treuhandkonto zahlen. Der Treuhänder muss zuerst die im Grundbuch eingetragenen Gläubiger befriedigen und nur den Rest an die Masse herausgeben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 22.05.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

War jemand Treuhänder sowohl des Gemeinschuldners als auch des Vertragspartners, so kann das Erlöschen des Treuhandauftrages seitens des Gemeinschuldners durch die Eröffnung des Konkurses die sich aus dem Treuhandschuldverhältnis ergebenden Rechte des Dritten dann nicht berühren, wenn der Masseverwalter auf der Erfüllung des ( Kauf ) vertrages beharrte. In einem solchen Falle wäre der Dritte berechtigt gewesen, trotz Konkurseröffnung weiterhin auf das Anderkonto des Treuhänders zu leisten, welcher seinerseits zunächst den Auftrag zur Befriedigung der Buchgläubiger zu erfüllen, den Restbetrag aber an die Konkursmasse herauszugeben hatte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010412 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Eigentumsvorbehalt und Insolvenz des Käufers

Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und behält sich die Verkäuferseite das Eigentum bis zur letzten Rate vor, dann ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht ganz erfüllt. Die gegenseitigen Forderungen daraus werden durch die spätere Verfahrenseröffnung nicht berührt.

günstig für Verkäufer Zweifel an der Handlungsfähigkeit des Verkäufers

Bestehen Bedenken gegen die Handlungsfähigkeit des Verkäufers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, ist die Eintragung ausgeschlossen, auch wenn eine frühere Rangordnung ausgenützt werden soll. Solche Bedenken können sich etwa aus einem kurz danach eingeleiteten Verfahren zur Bestellung eines Vertreters ergeben. Der Mangel muss nicht klar zutage liegen. Die Indizwirkung reicht bis zu einem Jahr vor der Bestellung zurück.

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