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Darf der Notar Geld auf einseitige Anweisung des anderen auszahlen?

betrifft Käufer, Verkäufer, Notare
Verfasst ein Notar die Urkunde und wickelt er das Geschäft als Treuhänder für beide Vertragsteile ab, trifft ihn ein besonderer Pflichtenkreis. Einer nachträglichen Weisung, die nur von einer Seite kommt, sachlich nicht gerechtfertigt ist und die andere Seite belastet, darf er nicht nachkommen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 29.07.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Zum Pflichtenkreis und zur Haftung eines Notars, der Urkundenverfasser und Treuhänder beider Vertragsteile ist. Einer nachträglichen Weisung, die nur von einem Treugeber ausgeht, sachlich ungerechtfertigt ist und den anderen Treugeber belastet, darf der Treuhänder nicht nachkommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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