Darf der Notar Geld auf einseitige Anweisung des anderen auszahlen?
betrifft Käufer, Verkäufer, Notare
Verfasst ein Notar die Urkunde und wickelt er das Geschäft als Treuhänder für beide Vertragsteile ab, trifft ihn ein besonderer Pflichtenkreis. Einer nachträglichen Weisung, die nur von einer Seite kommt, sachlich nicht gerechtfertigt ist und die andere Seite belastet, darf er nicht nachkommen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 29.07.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Zum Pflichtenkreis und zur Haftung eines Notars, der Urkundenverfasser und Treuhänder beider Vertragsteile ist. Einer nachträglichen Weisung, die nur von einem Treugeber ausgeht, sachlich ungerechtfertigt ist und den anderen Treugeber belastet, darf der Treuhänder nicht nachkommen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Konflikten und einer unklaren Sach- und Rechtslage kann der Treuhänder mit einer gerichtlichen Hinterlegung des Treuguts vorgehen.OGH 8 Ob 76/14f, 29.09.2014
- Der Treuhänder darf einseitigen Weisungen eines Treugebers, die gegen die Interessen des anderen Treugebers gerichtet sind, nicht nachkommen.OGH 8 Ob 76/14f, 29.09.2014
- Welche Interessen der Treuhänder gegenüber einem bestimmten Treugeber zu wahren hat, bestimmt sich in erster Linie nach Inhalt und Zweck des ihm erteilten Treuhandauftrags.OGH 7 Ob 111/08m, 11.09.2008
- Der Treuhänder hat gegebenenfalls die Treuhandschaften niederzulegen, wenn sich ein Spannungsverhältnis zwischen der Aufklärungspflicht gegenüber einem Treugeber und der Verschwiegenheitspflicht gegenüber einem anderen ergibt und diese Interessenkollision nicht behoben werden kann.OGH 7 Ob 111/08m, 11.09.2008
- Der Treuhänder darf auch keine Erhöhung des Risikos für einen oder mehrere Treugeber herbeiführen.OGH 1 Ob 333/98x, 25.05.1999
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Weisung eines Treugebers, die dem anderen Treugeber zum Nachteil gereichen würde.OGH 7 Ob 578/83, 14.04.1983
- RechtsanwaltOGH 3 Ob 558/79, 23.01.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 5 Ob 233/23k, 29.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 91/18w, 18.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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