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Kann ich als Begünstigter den Treuhänder selbst klagen?

günstig für Begünstigter betrifft Begünstigte, Treugeber, Treuhänder, Gläubiger
Ja, unter einer Voraussetzung. Eine Treuhand kann auch zugunsten eines Dritten begründet werden; dann gelten die Regeln über Verträge zugunsten Dritter. Ein eigenes Klagerecht erwerben Sie als Begünstigter, wenn die Leistung hauptsächlich Ihnen zum Vorteil gereichen soll.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.09.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Treuhandverhältnisse können nicht nur zugunsten des Treugebers, sonder auch zugunsten eines Dritten, des sogenannten Destinatars des Treugutes, begründet werden. Solche Vereinbarungen sind nach den Vorschriften über Verträge zugunsten Dritter zu beurteilen; dies gilt insbesondere auch für das Klagerecht des begünstigten Dritten. Dieser erwirbt dann gemäß § 881 Abs 2 letzter Satz ABGB ein eigenes Klagerecht, wenn die Leistung hauptsächlich ihm zum Vorteil gereichen soll.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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