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Kann ich etwas fordern, das andere für mich vereinbart haben?

günstig für Begünstigter betrifft Begünstigte, Vertragspartner, Konsumenten
Haben zwei Personen vereinbart, dass jemand Drittes eine Leistung bekommt, kommt es darauf an, wem die Leistung hauptsächlich nützen soll. Nützt sie vor allem der dritten Person, darf diese die Leistung im Zweifel selbst fordern. Hat einer der Vertragspartner ein eigenes Interesse daran, ist das nicht der Fall.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Im Zweifel liegt ein echter Vertrag zugunsten Dritter dann vor, wenn die Leistung hauptsächlich ihm zum Vorteil gereichen soll. Diese Beurteilung ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu lösende Rechtsfrage. Bei einem Eigeninteresse eines Vertragspartners ist ein unechter Vertrag zugunsten Dritter anzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017145 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 22.

Im Gesetz

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