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Habe ich selbst ein Recht aus einem Vertrag anderer?

betrifft Begünstigte, Vertragsparteien, Erben, Unternehmer
Ob ein Vertrag Ihnen als Drittem ein eigenes Recht verschafft, ist durch Auslegung zu klären. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist dabei der Zweck, den die Vertragsparteien mit der Vereinbarung verfolgt haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Ob ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt ist eine Auslegungsfrage, wobei der mit dem Vertrag verfolgte Zweck ein wichtiges objektives Element darstellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 14.

Im Gesetz

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