Habe ich selbst ein Recht aus einem Vertrag anderer?
betrifft Begünstigte, Vertragsparteien, Erben, Unternehmer
Ob ein Vertrag Ihnen als Drittem ein eigenes Recht verschafft, ist durch Auslegung zu klären. Ein wichtiger Anhaltspunkt ist dabei der Zweck, den die Vertragsparteien mit der Vereinbarung verfolgt haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ob ein echter Vertrag zugunsten Dritter vorliegt ist eine Auslegungsfrage, wobei der mit dem Vertrag verfolgte Zweck ein wichtiges objektives Element darstellt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflichtteilsrelevante Schenkungen an die Ehegattin des Erblassers, der mit seinen Kindern einen widerruflichen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag schloss, der später im Zuge der Errichtung eines Testaments aufgehoben wurde.OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026
- Hier ist Sinn und Zweck der Kostentragungklausel, wonach der außenstehende Erwerber die Kosten der Errichtung der Feilbietungsbedingungen der explizit genannten Klägerin zu tragen hat, die Besicherung der Klägerin, weshalb sie grundsätzlich aus dieser Vereinbarung ein direktes Klagerecht gegen den Erwerber ableiten kann.OGH 4 Ob 33/23s, 28.03.2023
- Lag es in der Absicht aller Beteiligten, eine umfassende familienrechtliche Regelung des Vermögens und der Versorgung im Sinne einer finanziellen Absicherung, zu treffen und war den Beteiligten klar, dass die Unterhaltszahlungen als Reallast in das Grundbuch eingetragen werden sollten, bestehen keine Bedenken dagegen, die der Aufsandungsurkunde zugrundeliegende Einigung über die Bestellung einer Reallast als Vertrag zu Gunsten Dritter zu qualifizieren.OGH 3 Ob 44/00t, 29.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017113 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 108/25y, 11.09.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 33/23s, 28.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 49/22z, 01.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 881 · Verträge zugunsten Dritter
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