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Kann ich klagen, weil der Nachbar behördliche Auflagen verletzt?

günstig für Beklagter betrifft Nachbarn, Grundeigentümer, Unternehmer, Mieter
Nein, allein deswegen nicht. Der Anspruch darauf, dass Verwaltungsvorschriften eingehalten werden, gehört dem öffentlichen Recht an und steht der Allgemeinheit zu; er gibt dem Einzelnen für sich allein noch keinen privaten Unterlassungsanspruch. Das gilt auch für konkrete behördliche Auflagen, etwa zur Einhaltung bestimmter Ruhezeiten. Ein Verstoß kann aber schadenersatzpflichtig machen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Wenn die Übertretung einer Verwaltungsvorschrift auch schadenersatzpflichtig machen kann, gibt der dem öffentlichen Rechte angehörige, im öffentlichen Interesse der Allgemeinheit zustehende Anspruch auf Unterlassung der Übertretung solcher Vorschiften für sich allein dem Einzelnen, der an ihrer Einhaltung interessiert ist, noch keinen privatrechtlichen Unterlassungsanspruch (Belästigung eines Mieters durch Kohleabladen bei einem anderen Mieter). (3 Ob 195, 196/57).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Unterlassung trotz nachträglicher Baubewilligung

Für eine Unterlassungsklage kommt es nicht darauf an, ob sich der Gegner am Ende der Verhandlung noch rechtswidrig verhält, sondern ob künftige Rechtsverletzungen drohen. Holt er während des Verfahrens die Baubewilligung nach, kann Ihrer Klage trotzdem stattgegeben werden. Er müsste beweisen, dass eine neuerliche Verletzung bei Aufhebung der noch anfechtbaren Bewilligung nicht äußerst unwahrscheinlich ist.

günstig für Kläger Rechtsweg bei Wasserrechtsstreitigkeiten

Auch wenn eine Entscheidung der Wasserrechtsbehörde möglich wäre, können Sie Ansprüche auf Unterlassung, die sich auf das bürgerliche Recht stützen, vor Gericht geltend machen. Der Weg zum Gericht steht Ihnen etwa offen, wenn Sie eine Verletzung Ihres Fischereirechts behaupten. Er ist Ihnen aber verschlossen, soweit Sie sich auf ein öffentlich-rechtliches Benutzungsrecht an einem öffentlichen Gewässer berufen.

Verwandte Fragen

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