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Wer haftet, wenn Wasser wegen der Straße auf mein Grundstück läuft?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Anrainer, Straßenerhalter, Gemeinden
Die nachbarrechtliche Haftung besteht auch dann, wenn ein behördlich genehmigtes Straßenbauwerk die natürlichen Abflussverhältnisse des Wassers im Hangbereich oberhalb der Straße verändert hat. Sie können den daraus entstandenen Schaden also ersetzt verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die nachbarrechtliche Haftung besteht auch dafür, daß durch das behördlich genehmigte Straßenobjekt die natürlichen Ablaufverhältnisse von Gewässern um Hangbereich oberhalb der Straße verändert wurden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010589 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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