Was kann ich tun, wenn das versprochene Geschenk verkauft wurde?
günstig für Beschenkter betrifft Beschenkte, Erben, Grundstückseigentümer, Familienangehörige
Wer eine Sache auf den Todesfall verschenkt, bleibt zu Lebzeiten Eigentümer und kann darüber verfügen, sofern nicht zugunsten naher Angehöriger ein Verbot im Grundbuch eingetragen ist. Vereitelt er die Schenkung, etwa durch einen Verkauf, können Sie von seinen Erben Schadenersatz verlangen. Gegenüber einem Dritten kommen Ansprüche wegen der Beeinträchtigung Ihres Forderungsrechts in Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Da der Geschenkgeber auf den Todesfall Eigentümer des Geschenkes bleibt, kann er darüber dinglich verfügen, soweit nicht bei Liegenschaften die Beschränkung seines Eigentums zugunsten naher Angehöriger im Sinn des § 364c ABGB einverleibt ist. Hat der Geschenkgeber solcherart die Erfüllung der Schenkung auf den Todesfall, etwa durch Veräußerung der Sache vereitelt, kann der Beschenkte von den Erben des Geschenkgebers Schadenersatz verlangen (Stanzl a.a.O. 630). Gegen einen Dritten können dem Beschenkten Ansprüche aus dem Grund der Beeinträchtigung seines Forderungsrechtes zustehen. Ein Schutz des Forderungsrechtes gegen Eingriffe durch Dritte (Unterlassung, Schadenersatz) ist in Lehre und Rechtsprechung anerkannt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anspruch der Übernehmer ist ein bis zum Tod des Übergebers befristeter Erfüllungsanspruch. Bis dahin haben die Kläger gegenüber dem Übergeber nur einen Unterlassungsanspruch. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung kommt erst ab dem Tod des Übergebers in Frage.OGH 6 Ob 134/99w, 16.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 6 Ob 176/24m, 16.10.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 2 Ob 75/18w, 17.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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