Ist der Kaufvertrag ungültig, wenn ein Veräußerungsverbot besteht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 15.11.2021 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das verdinglichte Veräußerungsverbot macht das Verpflichtungsgeschäft nicht ungültig.OGH 3 Ob 231/00t, 25.04.2001
- Das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft bleibt wirksam. Trotz des Verbotes kann auf Zuhaltung des Vertrages geklagt werden.OGH 6 Ob 524/86, 27.02.1986
- Das gem § 364 c ABGB eingeräumte und im Grundbuch eingetragene Veräußerungsverbot hindert jede Übertragung der Sache an andere.OGH 5 Ob 22/76, 02.11.1976
- Hier: KaufvertragOGH 5 Ob 116/73, 13.06.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010751 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 6 Ob 97/21i, 15.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 203/18s, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ist der zugrunde liegende Vertrag unwirksam, werden Sie nicht Eigentümer, auch wenn Sie bereits im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung ist dann inhaltlich fehlerhaft. Der Verkäufer kann Ihnen das fehlende Eigentum auch dann entgegenhalten, wenn Sie ihn auf Räumung klagen.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.