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Kann ich ein ersessenes Recht trotz Verbot eintragen lassen?

günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Berechtigte, Erben, Verbotsberechtigte
Ja. Ein vertragliches Belastungs- und Veräußerungsverbot hindert nicht, dass eine ersessene Dienstbarkeit im Weg der Exekution eingetragen wird. Dasselbe gilt, wenn jemand sein Recht aufgrund des Gesetzes erwirbt, etwa als gesetzlicher Erbe oder nach erfolgreichem Widerruf einer Schenkung. Beruht die Eintragung dagegen auf einer Vereinbarung, greift das Verbot.

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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1957)

Ein vertragliches Veräußerungsverbot und Belastungsverbot hindert nicht die exekutive Einverleibung einer ersessenen Servitut.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011977 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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