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Muss ich als Firma beim Einkauf genauer nachforschen?

günstig für Eigentümer betrifft Unternehmer, Händler, Käufer, Eigentümer
Wenn Sie als Unternehmer Gegenstände kaufen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, trifft Sie eine besonders sorgfältige Nachforschungspflicht. Sie müssen die Behauptung des Verkäufers, Eigentümer zu sein, durch Einsicht in die entsprechenden Urkunden überprüfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Ein Kaufmann ist beim Erwerb von Gegenständen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, zu besonders sorgfältiger Nachforschung verpflichtet; er muß die Behauptung des Verkäufers, Eigentümer der Ware zu sein, durch Einsicht in die entsprechenden Urkunden überprüfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Im Gesetz

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