Muss ich als Firma beim Einkauf genauer nachforschen?
günstig für Eigentümer betrifft Unternehmer, Händler, Käufer, Eigentümer
Wenn Sie als Unternehmer Gegenstände kaufen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, trifft Sie eine besonders sorgfältige Nachforschungspflicht. Sie müssen die Behauptung des Verkäufers, Eigentümer zu sein, durch Einsicht in die entsprechenden Urkunden überprüfen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ein Kaufmann ist beim Erwerb von Gegenständen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, zu besonders sorgfältiger Nachforschung verpflichtet; er muß die Behauptung des Verkäufers, Eigentümer der Ware zu sein, durch Einsicht in die entsprechenden Urkunden überprüfen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gebrauchtwagenerwerb durch einen Gebrauchtwagenhändler von einer Privatperson.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Eine sorgfältige Gebrauchtwagenhändlerin muss sich bei bedenklichen Umständen bei Abschluss des Kaufvertrages entweder beim Vorbehaltsverkäufer erkundigen, ob der Kaufpreis bezahlt wurde, oder sich eine Urkunde vorlegen lassen, aus der dies hervorgeht.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Der Umfang der Nachforschungspflicht ist im jeweiligen Einzelfall nicht unter Bedachtnahme auf die persönliche Meinung des Erwerbers zu beurteilen; maßgeblich ist vielmehr, ob der Erwerb objektiv verdächtig erscheint.OGH 1 Ob 297/02m, 24.02.2003
- Hier: Baumaschinen.OGH 2 Ob 4/03g, 16.01.2003
- Jedenfalls ein Kaufmann hat die Erklärung des Veräußerers durch das Verlangen nach Vorlage von Urkunden - insbesondere der Typenscheine bei Kraftfahrzeugen, der Rechnungen und Zahlungsbelege - überprüfen.OGH 1 Ob 349/99a, 28.04.2000
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Geleaste Sache.OGH 3 Ob 501/89, 12.04.1989
- Diese Grundsätze sind dann nicht anwendbar, wenn die Weiterveräußerung der Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb eines Kaufmanns an den Letztabnehmer erfolgt.OGH 1 Ob 614/87, 24.06.1987
- Bei einem im Inland auf den Markt kommenden gebrauchten Segelboot ist nicht von vornherein die Gefahr eines Diebstahls oder Eigentumsvorbehalt in Rechnung zu stellen.OGH 8 Ob 590/85, 24.10.1985
- In der Unterlassung einer solchen Überprüfung ist eine grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 366 Abs 1 ABGB zu erblicken.OGH 8 Ob 534/85, 11.07.1985
- Wegen der Häufigkeit des Eigentumsvorbehaltes sind an die Gutgläubigkeit bzw Redlichkeit des Erwerbers strenge Maßstäbe anzulegen.OGH 6 Ob 761/78, 14.12.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010904 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 367 · Gutgläubiger Erwerb
- ABGB § 1063
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