Wie genau muss ich prüfen, ob der Verkäufer Eigentümer ist?
betrifft Käufer, Verkäufer, Eigentümer, Konsumenten
Welche Sorgfalt beim Erwerb einer beweglichen Sache verlangt wird, lässt sich nicht allgemein festlegen. Das Gericht muss in jedem Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen, welche Anforderungen zu stellen sind. Erst danach lässt sich beurteilen, ob grobe Unachtsamkeit vorliegt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.12.2024 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Das Gericht muss in jedem Einzelfall nach freiem, pflichtgemäßen Ermessen prüfen, welche Anforderungen an die Sorgfalt des Erwerbers einer beweglichen Sache zu stellen sind, um das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit beurteilen zu können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gebrauchtwagenkauf mit am Tag des Verkaufs ausgestellten Duplikat des Genehmigungsdokuments, wobei laut vorgelegten Kaufvertrag ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Eine sorgfältige Gebrauchtwagenhändlerin muss sich bei bedenklichen Umständen bei Abschluss des Kaufvertrages entweder beim Vorbehaltsverkäufer erkundigen, ob der Kaufpreis bezahlt wurde, oder sich eine Urkunde vorlegen lassen, aus der dies hervorgeht.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- An einen Gebrauchtwagenhändler ist ein strengerer Maßstab an die Gutgläubigkeit anzulegen, als bei einer Privatperson.OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024
- Hier: Duplikat des Fahrzeuggenehmigungsdokuments.OGH 8 Ob 127/22t, 29.03.2023
- Hier: Vorlage einer bloßen offensichtlichen Kopie des Certificate of Conformity (COC).OGH 10 Ob 29/17p, 14.11.2017
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Die Frage, ob der Erwerber einer fremden Sache im Sinn des § 368 Abs 1 ABGB redlich war oder dem (früheren) Eigentümer der Beweis der Unredlichkeit (§ 368 Abs 2 ABGB) nicht gelang, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass sich regelmäßig eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO nicht stellt.OGH 7 Ob 116/14f, 09.07.2014
- Hier: Redlichkeit des Bereicherungsschuldners.OGH 4 Ob 106/09f, 19.11.2009
- An die Redlichkeit ist ein strenger Maßstab anzulegen.OGH 4 Ob 106/09f, 19.11.2009
- Eine allgemeine Nachforschungspflicht besteht nicht, es sind nur dann Erkundigungen einzuziehen, wenn besondere Verdachtsmomente vorliegen. Die im Einzelfall festzustellenden Sorgfaltspflichten sind um so größer, je stärker die Verdachtsmomente sind.OGH 3 Ob 129/01v, 30.08.2002
- Die Redlichkeit (die Unverdächtigkeit) des Erwerbs ist im Sinne des § 368 ABGB immer im Einzelfall danach zu prüfen, ob die nach den besonderen Umständen erforderliche Sorgfalt verletzt wurde.OGH 4 Ob 1596/95, 11.07.1995
- Wegen der Häufigkeit des Eigentumsvorbehaltes sind an die Gutgläubigkeit des Erwerbers strenge Maßstäbe anzulegen. Wer Sachen erwirbt, die üblicherweise unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden wie dies beim Erwerb von Kfz häufig der Fall ist, muss sich besonders sorgfältig vergewissern, dass er nicht in fremde Rechte eingreift. Wenn der Verkäufer nicht über den Typenschein des Kfz verfügt, weil dieser bei einer Bank hinterlegt ist, liegt ein besonderer Verdachtsmoment vor, das stets Nachforschungspflicht auch über die Verfügungsmacht des Veräußerers begründet.OGH 5 Ob 666/80, 28.10.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010168 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 1 Ob 178/24v, 19.12.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 326
- ABGB § 367 · Gutgläubiger Erwerb
- ABGB § 368
- ABGB § 418
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