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Wann darf ich darauf vertrauen, dass ich dort bauen darf?

günstig für Bauführer betrifft Bauherren, Bauführer, Grundstückseigentümer
Sie gelten als gutgläubig, wenn Sie aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung darauf vertrauen durften, dort bauen zu dürfen. Das ist auch der Fall, wenn Sie sich aus plausiblen Gründen für den Eigentümer des Grundes oder für bauberechtigt halten durften oder annehmen durften, der Eigentümer habe es Ihnen gestattet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Als redlicher Bauführer gilt, wer auf Grund einer (allenfalls konkludent zustande gekommen: § 863 ABGB) Vereinbarung darauf vertrauen kann, dort, wo er baut, auch bauen zu dürfen (EvBl 1963/307; SZ 32/137; SZ 28/35 ua; vgl Klang aa0 II 290; Ehrenzweig 2.Auflage I/2, 277).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011075 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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