Zählt bei einer Schenkung auch die Übergabe ohne Grundbuch?
günstig für Beschenkter betrifft Geschenkgeber, Beschenkte, Grundeigentümer
Bei der Schenkung eines Grundstücks gilt auch eine Übergabe außerhalb des Grundbuchs als wirkliche Übergabe. Das gilt auch dann, wenn nicht das ganze Grundstück, sondern nur ein Teilstück übergeben wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Unter wirklicher Übergabe im Sinn des § 943 ABGB ist bei Liegenschaften auch die außerbücherliche Übergabe zu verstehen, mag es sich hiebei auch nicht um einen ganzen Grundbuchskörper, sondern nur um ein Trennstück handeln.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schenkung einer Wohnung durch Schlüsselübergabe mit den Worten: „Ich schenke Ihnen meine Wohnung, geben Sie diesen Schlüssel nicht mehr her und passen Sie auf meine Wohnung auf.“OGH 2 Ob 2/25w, 25.03.2025
- Bei Liegenschaften genügt zur wirklichen Übergabe die außerbücherliche Übergabe.OGH 5 Ob 164/08s, 26.08.2008
- Zufolge § 1 Abs 1 lit d NZwG sind nur Schenkungsverträge ohne wirkliche Übergabe von der gesetzlichen Formvorschrift umfasst, nicht also Schenkungen mit wirklicher Übergabe. Kaufverträge zwischen Ehegatten, für die der Gesetzgeber eine solche Regelung nicht vorgesehen hat, bedürfen aber ungeachtet einer wirklichen Übergabe der Notariatsaktform.OGH 5 Ob 294/01y, 11.12.2001
- Schenkungsversprechen muss eine völlig eindeutig umschriebene Fläche umfassen; es genügt dann, dass der Geschenkgeber Besitzhandlungen auf einzelnen Teilen der Fläche, insbesondere an der Grenze gestattet hat.OGH 2 Ob 608/83, 27.11.1984
- Gestattung der Bauführung; Schenkungsversprechen muss eine völlig eindeutig umschriebene Fläche umfassen; es genügt dann, dass der Geschenkgeber Besitzhandlungen auf einzelnen Teilen der Fläche, insbesondere an der Grenze gestattet hat.OGH 6 Ob 810/80, 13.05.1981
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Aber schadenersatzrechtlicher Restitutionsanspruch, wenn Erwerber die obligatorische Stellung des Beeinträchtigten kannte oder kennen musste.OGH 5 Ob 671/76, 19.10.1976
- Ausdrückliche Ablehnung des "außerbücherlichen" Erwerbes, soweit nicht § 425 ABGB den Eintragungsgrundsatz durchbricht; Billigung von Bydlinski in Klang 2 IV/2, 120)OGH 5 Ob 183/75, 14.10.1975
- Besitzkonstitut genügt nicht.OGH 7 Ob 173/66, 19.10.1966
- Ehegüterrechtliche Vereinbarung über ideellen Liegenschaftsanteil.OGH 6 Ob 296/63, 11.12.1963
- Fruchtgenussrecht.OGH 1 Ob 140/55, 10.03.1955
- Ideeller Liegenschaftsanteil.OGH 2 Ob 838/50, 18.01.1951
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011228 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 45.
- OGH 5 Ob 156/21h, 31.03.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 78/20m, 23.06.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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