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Kann ich eine bereits eingetragene Schenkung noch rückgängig machen?

günstig für Beschenkter betrifft Geschenkgeber, Beschenkte, Erben
Wurde eine Liegenschaft formlos versprochen und ist der Beschenkte inzwischen im Grundbuch eingetragen, ist das Versprechen erfüllt. Eine Klage auf Rückübertragung des Eigentums ist dann nicht mehr möglich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Im Falle der Erfüllung des eine Liegenschaft betreffenden formlosen Schenkungsversprechens in Gestalt der erwirkten bücherlichen Eigentumseinverleibung des Beschenkten kann nicht mehr mit Klage auf Rückübertragung des Eigentumsrechtes an der geschenkten Liegenschaft vorgegangen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011316 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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