Kann ich eine bereits eingetragene Schenkung noch rückgängig machen?
günstig für Beschenkter betrifft Geschenkgeber, Beschenkte, Erben
Wurde eine Liegenschaft formlos versprochen und ist der Beschenkte inzwischen im Grundbuch eingetragen, ist das Versprechen erfüllt. Eine Klage auf Rückübertragung des Eigentums ist dann nicht mehr möglich.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Im Falle der Erfüllung des eine Liegenschaft betreffenden formlosen Schenkungsversprechens in Gestalt der erwirkten bücherlichen Eigentumseinverleibung des Beschenkten kann nicht mehr mit Klage auf Rückübertragung des Eigentumsrechtes an der geschenkten Liegenschaft vorgegangen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Heilung des Formmangels der Schenkung durch Bekräftigung des Eigentums der Stiftung an der Liegenschaft durch deren – Jahre nach dem Schenkungsvertrag erfolgten – Aufnahme in der Stiftungszusatzurkunde in Notariatsaktsform sowie Verzicht auf das Fruchtgenussrecht.OGH 2 Ob 59/22y, 27.06.2022
- Eine Heilung bei einer Schenkung ohne Notariatsakt erfordert grundsätzlich ein weiteres aktives Tun des unwirksam Verpflichteten.OGH 2 Ob 94/14h, 02.10.2014
- Die Auffassung, ein Schenker könne nicht mehr auf Rückübertragung des Eigentums bzw auf grundbücherliche Löschung klagen, wenn das formlose Schenkungsversprechen durch bücherliche Einverleibung des Beschenkten „erfüllt" ist, kann jedenfalls in den Fällen nicht zum Tragen kommen, in denen sich der Schenker gegenüber dem Beschenkten noch vor der Einverleibung auf die Formungültigkeit berufen und keine eigenen Schritte zur Verbücherung gesetzt hat.OGH 9 Ob 149/04h, 02.02.2005
- Ein allfälliger Formmangel heilt durch Erfüllung.OGH 5 Ob 2320/96d, 24.09.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011316 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 5 Ob 156/21h, 31.03.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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