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Kann ich etwas für eine erst künftige Schuld verpfänden?

betrifft Kreditnehmer, Banken, Schuldner, Gläubiger, Liegenschaftseigentümer
Eine Sache kann auch für künftige Forderungen verpfändet werden. Dafür müssen aber zumindest die Personen genannt sein, zwischen denen die Forderung entstehen soll, und der Grund, auf dem sie beruhen wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Die Verpfändung einer Sache für künftige Forderungen genügt nur dann, wenn wenigstens die Personen bezeichnet sind, zwischen denen die Forderung entstehen soll, und der Rechtsgrund, auf dem die zu sichernde künftige Forderung beruht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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