Bekomme ich das geschenkte Grundstück nach dem Hausbau zurück?
günstig für Beschenkter betrifft Geschenkgeber, Beschenkte, Miteigentümer, Angehörige
Wird die Schenkung eines ideellen Anteils an einem unverbauten Grundstück widerrufen und wurde darauf inzwischen ein Wohnhaus errichtet, kommt eine Rückübertragung im Grundbuch nicht mehr in Betracht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Wird die Schenkung der ideellen Hälfte eines unverbauten Grundes widerrufen, auf dem inzwischen ein Wohnhaus errichtet wurde, so kommt eine grundbücherliche Rückübertragung an den Geschenkgeber nicht mehr in Frage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beisatz: Eine tiefgreifende Veränderung der Liegenschaft könnte eine Naturalrestitution untunlich erscheinen lassen, sodass nur mehr Wertersatz in Frage käme.OGH 8 Ob 118/17m, 25.10.2017
- Wird einen Liegenschaftshälfte geschenkt, geht durch die Verbauung der Liegenschaft die Nämlichkeit der geschenkten Sache verloren, weil der Grund selbst angesichts der außerordentlichen Veränderung und Werterhöhung der Liegenschaft so weit in den Hintergrund tritt, daß sein rechtliches Schicksal von einem Widerrufsrecht nicht betroffen würde.OGH 3 Ob 604/81, 18.11.1981
- Errichtung eines Wohnhauses mit Baukosten von über einer Million Schilling.OGH 1 Ob 600/77, 06.07.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011108 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 205/21i, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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