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Müssen in der Pfandurkunde alle Grundstücke einzeln genannt sein?

günstig für Gläubiger betrifft Grundeigentümer, Banken, Notare, Gläubiger
Nein. Anders als bei der Übertragung von Eigentum genügt es bei der Eintragung eines Pfandrechts, wenn die Urkunde die Einlagezahl der Liegenschaft nennt. Die einzelnen Grundstücke müssen nicht aufgezählt werden. Es schadet daher auch nicht, wenn die Parzellennummern unvollständig angeführt sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.10.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Anders als bei der Eigentumsübertragung, genügt bei der Pfandrechtseinverleibung zur genauen Bezeichnung der Liegenschaft in der zugrunde liegenden Urkunde die Anführung der Einlagezahl; die einzelnen Grundstücke brauchen nicht angeführt zu werden. Es ist daher auch unerheblich, wenn in der Urkunde die Nummern der zum Gutsbestand der Einlage gehörenden Parzellen unvollständig angeführt sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011390 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Wann ein Erlag bei Gericht zulässig ist

Nein. Beim Gericht hinterlegen dürfen Sie, wenn die Rechtslage unklar ist oder mehrere Personen dieselbe Forderung für sich beanspruchen. Besteht die Unklarheit nur zwischen Ihnen und Ihrem einzigen Gläubiger, ist die Hinterlegung nicht zulässig, weil der Streit dadurch nicht vermieden wird.

günstig für Schuldner Bestimmtheit des Exekutionstitels

Vollstreckt werden darf nur, wenn sich der Umfang der geschuldeten Leistung aus dem Titel selbst ergibt. Es ist nicht zulässig, diesen Umfang erst mit zusätzlichen Urkunden nachzuweisen.

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