Kann sich ein Gasthaus das Recht auf Lärm eintragen lassen?
günstig für Betriebsinhaber betrifft Nachbarn, Gastwirte, Grundeigentümer, Käufer
Ja. Der Eigentümer eines Grundstücks kann sich verpflichten, den Lärm, die Gerüche und die Dünste eines Gasthausbetriebs auf dem Nachbargrundstück zu dulden. Er kann dabei auch darauf verzichten, dagegen als Nachbar vorzugehen oder Schadenersatz zu verlangen. Eine solche Pflicht kann im Grundbuch eingetragen werden.
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Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die Verpflichtung des Eigentümers einer Liegenschaft (als dienenden Gutes), die vom Gasthausbetrieb auf einer Nachbarliegenschaft (als herrschendem Gut) ausgehenden Emmissionen, insbesondere Geräusche, Gerüche und Dünste, zu dulden kann Inhalt einer verbücherungsfähigen Grunddienstbarkeit sein. Dasselbe gilt von dem Verzicht des Eigentümers der dienenden Liegenschaft, gegen den Eigentümer der herrschenden Liegenschaft wegen dieser Emmissionen nachbarrechtliche Schritte zu setzen und Schadenersatzansprüche aus dem Nachbarrecht geltend zu machen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011526 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 29/22h, 19.07.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 472 · Begriff des Rechtes der Dienstbarkeit
- ABGB § 482
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