Kann ich dem Nachbargrundstück ein Gewerbe verbieten lassen?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Unternehmer
Nicht mit einem dauerhaften Recht am Grundstück. Ein solches Recht kann nur regeln, wie der Nachbar sein Grundstück selbst nutzt. Das Verbot, dort ein bestimmtes Geschäft zu betreiben, betrifft bloß seine wirtschaftliche Tätigkeit und wirkt daher nur zwischen den Vertragspartnern. Eintragen lässt sich nur die Verpflichtung, bestimmte schädliche Gewerbe zu unterlassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Eine (Grund-)Dienstbarkeit besteht nur dann, wenn sich die Duldung oder Unterlassung, zu der der Eigentümer der belasteten Liegenschaft verpflichtet ist, auf die Nutzung des Grundstückes selbst bezieht. Die Verpflichtung des Eigentümers, auf der belasteten Liegenschaft ein bestimmtes Gewerbe nicht auszuüben, kann nicht Inhalt einer Grunddienstbarkeit sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dienstbarkeit, Grundstück zum Baden, als Liege- und Spielwiese und für andere Freizeitaktivitäten zu nützen.OGH 9 Ob 39/24m, 23.10.2024
- Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks, zu dessen Gunsten ein Wasserbezugsrecht mit einer Quellservitut besteht, zugunsten der Eigentümer eines weiteren Grundstücks ein Wasserbezugsrecht einräumt.OGH 5 Ob 3/17b, 27.06.2017
- Die Einverleibung einer solchen Verpflichtung als Servitut schafft ein der geltenden Rechtsordnung fremdes und ihr schon abstrakt widersprechendes Rechtsverhältnis.OGH 5 Ob 130/10v, 20.12.2010
- Hier: Verbot der Errichtung und auch des „bloßen Betriebs“ eines Lebensmitteldiskontmarktes als persönliche Dienstbarkeit.OGH 5 Ob 62/10v, 22.06.2010
- Das Verbot wirtschaftlicher Tätigkeit, für die das Grundstück bloß zufälliger Standort ist, kann nicht verbüchert werden.OGH 5 Ob 83/09f, 09.06.2009
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Die Verpflichtung zur Unterlassung der Ausübung bestimmter schädlicher Gewerbe kann verbüchert werden.OGH 5 Ob 83/09f, 09.06.2009
- Duldung „in Rücksicht seiner Sache" erfordert stets eine unmittelbare Beziehung zur Nutzung der belasteten Sache.OGH 5 Ob 83/09f, 09.06.2009
- Bloße Wettbewerbsbeschränkungen betreffen nicht die Nutzung des Grundstückes, sondern die wirtschaftliche Tätigkeit, die ein Eigentümer zufällig auf diesem Grundstück entfaltet. Bloß mittelbare Auswirkungen für den Grundstückseigentümer reichen nicht hin, wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen absoluten Schutz zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers zu verschaffen.OGH 1 Ob 501/92, 19.02.1992
- Aus Wettbewerbsgründen dem Eigentümer einer Liegenschaft auferlegte wirtschaftliche Beschränkungen können nur eine schuldrechtliche Verpflichtung, nicht aber eine Dienstbarkeit begründen (SZ 28/27).OGH 3 Ob 13/72, 02.03.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 18.
- OGH 4 Ob 182/24d, 21.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 39/24m, 23.10.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 102/23w, 26.02.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 29/22h, 19.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 3/22k, 14.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 167/19y, 22.10.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 151/17t, 20.11.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 3/17b, 27.06.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 472 · Begriff des Rechtes der Dienstbarkeit
- ABGB § 474
- ABGB § 476
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 130
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