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Kann ich die Zustimmung des Nachbarn zum Grenzabstand im Grundbuch sichern?

günstig für Nachbar betrifft Nachbarn, Bauherren, Grundeigentümer
Nein. Die Verpflichtung, im Bauverfahren einer Unterschreitung des Mindestabstands zuzustimmen, ist ein aktives Tun. Eine Dienstbarkeit kann aber nur zu einem Dulden oder Unterlassen verpflichten, weshalb eine solche Vereinbarung nicht eintragungsfähig ist. Auch der Verzicht auf Einwendungen gegen das Heranbauen lässt sich nicht eintragen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Eine von Liegenschaftsnachbarn vertraglich übernommene Verpflichtung zur wechselseitigen „Erteilung einer Bauabstandsnachsicht" stellt sich inhaltlich als eine der Baubehörde zu vermittelnde Zustimmung zur bescheidmäßigen Erteilung einer Abstandsnachsicht dar. Die Abgabe einer Zustimmungserklärung im Bauverfahren stellt aber ein aktives Tun dar, welches nicht Hauptleistungspflicht einer Dienstbarkeit sein kann. Vertraglich nicht erfasste, mittelbar aus einer - infolge Abstandsnachsicht möglichen - grenznahen Verbauung resultierende Beeinträchtigungen der Nachbarliegenschaft vermögen die Annahme einer Dienstbarkeit nicht zu rechtfertigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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