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Darf ich den Weg über fremden Grund für Traktoren befestigen?

günstig für Berechtigter betrifft Landwirte, Grundeigentümer, Nachbarn
Ja, soweit es nötig ist, um den Weg mit den heute üblichen Fahrzeugen Ihres Betriebs zu befahren. Bei der Frage, was Sie brauchen, sind auch die Erfordernisse einer gewinnbringenden Betriebsführung zu berücksichtigen. Ist das Recht nicht auf Dauer eingeräumt und wird der Eigentümer durch die Schotterung benachteiligt, gilt ein strengerer Maßstab.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 12.11.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Bei der Beurteilung der jeweiligen Bedürfnisse des herrschenden Gutes sind auch die Verhältnisse hinsichtlich einer gewinnbringenden Betriebsführung zu berücksichtigen (Motorisierung, Kraftfahrzeuge statt Pferdefuhrwerke). Eine Beschotterung des Fahrweges durch den Beklagten, sofern sie zur Benützbarkeit mit Motorfahrzeugen, die dem landwirtschaftlichen Betrieb des Berechtigten dienen, erforderlich ist, kann nicht verwehrt werden (hier: Fahrrecht nach dem Tiroler Güter- und Seilwege-Landesgesetz LGBl Nr 56/1933).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011708 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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