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Darf der Eigentümer ein Tor über meinen Weg setzen?

günstig für Wegeberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Das hängt vom Einzelfall ab. Ob Ihnen als Wegeberechtigtem ein Tor zumutbar ist, wird durch eine Abwägung der Interessen unter Berücksichtigung von Art und Zweck des Rechts beurteilt. Auch ein unversperrtes Tor, ein Gatter oder einen Schranken müssen Sie nicht ohne weiteres hinnehmen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 07.08.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Ob dem Dienstbarkeitsberechtigten, dem ein Fahrrecht zusteht, die Errichtung eines, wenn auch unverschlossenen Tores durch den Eigentümer der belasteten Liegenschaft zuzumuten ist, ist auf Grund einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung von Natur und Zweck der Servitut zu beurteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106411 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 9.

Im Gesetz

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