Darf ich als Vorerbe den geerbten Wald roden lassen?
günstig für Nacherbe betrifft Erben, Nacherben, Grundeigentümer, Landwirte
Nein. Wer eine Erbschaft nur bis zum Eintritt eines späteren Erben hält, steht einem Nutzungsberechtigten gleich. Er darf zwar das forstmäßig geschlagene Holz nutzen. Eine Rodung, die die Widmung des Grundstücks ändert, etwa um Schotter zu gewinnen, ist ihm aber nicht erlaubt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.06.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Der dem Fruchtnießer gleichgestellte Vorerbe hat zwar ein Recht auf das forstmäßig geschlagene Holz; zu einer Rodung, die eine Widmungsänderung bedeutet (hier: Schottergewinnung auf ehemaligen Waldgrundstück), ist er hingegen nicht berechtigt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 54/21s, 23.06.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 511
- ABGB § 513
- ABGB § 613 · Rechte des Vorerben
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