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Kann ich mit der Klage gleich die Eintragung ins Grundbuch verlangen?

günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte, Kläger
Ja. Ihre Klage auf Anerkennung der Dienstbarkeit kann auch darauf lauten, dass der Eigentümer in die Eintragung im Grundbuch einwilligt. Das nötige Interesse an der Feststellung ergibt sich hier schon aus dem Gesetz, Sie müssen es nicht eigens dartun.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Das Begehren der actio confessoria kann auch auf Einwilligung in die grundbücherliche Einverleibung der Dienstbarkeit lauten. Das Feststellungsinteresse besteht hier schon kraft Gesetzes.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012121 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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