Brauche ich ein besonderes Interesse, um mein Wegerecht einzuklagen?
günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Wegeberechtigte, Kläger
Nein. Das Recht, eine Dienstbarkeit gerichtlich zu schützen, hängt nicht von den Voraussetzungen ab, die sonst für eine Feststellungsklage gelten. Sie müssen daher kein zusätzliches rechtliches Interesse dartun. Sie können das Feststellungsbegehren auch mit dem Begehren auf Eintragung im Grundbuch verbinden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1931, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1931)
Das Klagerecht zum Schutze einer Dienstbarkeit ist von den Voraussetzungen des § 228 ZPO unabhängig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Feststellungsbegehren kann mit Begehren auf Verbücherung verbunden werden.OGH 1 Ob 689/51, 10.10.1951
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011506 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 4 Ob 228/21i, 29.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 108/19m, 24.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 472 · Begriff des Rechtes der Dienstbarkeit
- ABGB § 523
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
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