Kann eine Pflicht zur Wasserlieferung im Grundbuch stehen?
günstig für Wasserbezieher betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Wasserbezieher, Landwirte
Ja. Auch die Verpflichtung, Wasser zu einer bestimmten Versorgungsanlage zu liefern, kann als Last eines Grundstücks eingetragen werden. Ob es sich dabei um eine solche Last oder um ein Nutzungsrecht handelt, hängt davon ab, wie der Vertrag gestaltet ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Auch die Verpflichtung auf Wasserzufuhr zu einer bestimmten Versorgungsanlage kann den Inhalt einer Reallast bilden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Überlassung einer bestimmten Menge Wassers kann – abhängig von der Vertragsgestaltung – Reallast oder Dienstbarkeit sein.OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012190 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 91/19t, 29.08.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 3/17b, 27.06.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Reallast, Inhalt und Grenzen
Eigentum und Grundbuch · Zulässiger Inhalt einer Reallast
Eigentum und Grundbuch · Wasserbezugsrecht als Recht am Grundstück
Eigentum und Grundbuch · Reallast folgt dem Eigentum
Eigentum und Grundbuch · Reallast als Pflicht am Grundstück