Muss das Berufungsgericht die Beweise neu würdigen?
betrifft Kläger, Beklagte, Berufungswerber
Bekämpfen Sie in der Berufung die Beweiswürdigung, arbeitet das Berufungsgericht fehlerfrei, wenn es sich mit Ihren Einwänden überhaupt befasst. Es muss die Beweiswürdigung des ersten Gerichts überprüfen, nachvollziehbare eigene Überlegungen anstellen und diese im Urteil festhalten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (144 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Die Entscheidung des Berufungsgerichtes über eine Beweisrüge ist mangelfrei, wenn es sich mit dieser überhaupt befasst, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes überprüft und nachvollziehbare Überlegungen über die Beweiswürdigung anstellt und in seinem Urteil festhält.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: mangels Relevanz des Verfahrensmangels kann eine Aufhebung der angefochtenen Entscheidung unterbleiben.OGH 2 Ob 120/21t, 21.10.2021
- Ein Mangel des Berufungsverfahrens ist dann gegeben, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweiswürdigungsrüge der Berufung nicht befasst hat.OGH 6 Ob 246/19y, 25.03.2020
- Hier: Verwerfung der Beweisrüge durch das Berufungsgericht mit der Begründung, dass der Inhalt der begehrten Ersatzfeststellung in Wahrheit von den erstgerichtlichen Feststellungen nicht abweicht.OGH 8 Ob 27/13y, 28.10.2013
- Diese Rechtsmittelbeschränkung des § 503 ZPO kann auch nicht dadurch umgangen werden, dass ein unerwünschtes Ergebnis der Behandlung der Beweisrüge als Mangel des Berufungsverfahrens releviert wird.OGH 8 Ob 27/13y, 28.10.2013
- Vom Revisionsgericht ist nicht zu überprüfen, ob eine vom Berufungsgericht (im Rahmen seiner Beweiswürdigung) gezogene Schlussfolgerung richtig oder fehlerhaft ist.OGH 8 Ob 126/08z, 13.11.2008
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- Hier: Zurückverweisung an Berufungsgericht, wenn es unrichtig davon ausgeht, dass die Tatsachenrüge weitestgehend nicht gesetzmäßig ausgeführt sei, dass die ergänzend gewünschten Feststellungen nicht durch entsprechendes erstinstanzliches Tatsachenvorbringen gedeckt seien und dass es ihnen an rechtlicher Relevanz fehle.OGH 6 Ob 274/04v, 19.05.2005
- Vom Revisionsgericht ist aber nicht zu überprüfen, ob eine vom Berufungsgericht gezogene Schlussfolgerung richtig oder fehlerhaft ist; zu untersuchen ist - auf entsprechende Rüge - nur, ob bei der Stoffsammlung oder Erörterung eine Verfahrensvorschrift verletzt wurde.OGH 10 ObS 320/01h, 30.10.2001
- Selbst eine behauptete mangelhafte Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht erfüllte diesen Revisionsgrund nicht.OGH 1 Ob 39/91, 18.12.1991
- Das Berufungsgericht ist im Rahmen der Überprüfung der erstgerichtlichen Beweiswürdigung nicht genötigt, sich mit jedem einzelnen Beweisergebnis und mit jedem Argument des Berufungswerbers auseinanderzusetzen.OGH 10 ObS 228/91, 24.09.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 144.
- OGH 8 Ob 47/26h, 20.05.2026, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 25/26m, 29.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 44/26k, 15.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 27/26y, 26.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 29/25t, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 44/25m, 29.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 103/25w, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 6/25t, 26.06.2025
- OGH 3 Ob 63/25y, 28.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 30/25f, 27.05.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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