Zum Inhalt springen

Muss das Berufungsgericht die Beweise neu würdigen?

betrifft Kläger, Beklagte, Berufungswerber
Bekämpfen Sie in der Berufung die Beweiswürdigung, arbeitet das Berufungsgericht fehlerfrei, wenn es sich mit Ihren Einwänden überhaupt befasst. Es muss die Beweiswürdigung des ersten Gerichts überprüfen, nachvollziehbare eigene Überlegungen anstellen und diese im Urteil festhalten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (144 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Die Entscheidung des Berufungsgerichtes über eine Beweisrüge ist mangelfrei, wenn es sich mit dieser überhaupt befasst, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes überprüft und nachvollziehbare Überlegungen über die Beweiswürdigung anstellt und in seinem Urteil festhält.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 144.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Beweiswürdigung im Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Erledigung der Beweisrüge
Verfahrensrecht · Anforderungen an die Beweisrüge
Verfahrensrecht · Gesetzmäßige Ausführung der Rechtsrüge
Verfahrensrecht · Begründungspflicht des Berufungsgerichts