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Kann ich eine Schenkung wegen eines Irrtums rückgängig machen?

günstig für Beschenkter betrifft Geschenkgeber, Beschenkte, Erben
Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Sie müssen zeigen, dass die andere Seite den Irrtum verursacht hat, dass er ihr auffallen musste oder dass er noch rechtzeitig aufgeklärt wurde. Ein bloß falscher Beweggrund reicht für sich allein nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Auch für die unentgeltlichen Verträge ist die Vertrauenstheorie maßgeblich; den Verkehrsgeschäften gegenüber wird sie jedoch durch die allgemeine Beachtlichkeit des Motivirrtums abgeschwächt. Der Schenkungsvertrag kann mit Erfolg wegen Irrtums nur dann angefochten werden, wenn zumindest eine der Voraussetzungen des § 871 ABGB erfüllt ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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