Zum Inhalt springen

Vertritt der Nachlassverwalter die Verlassenschaft auch vor Gericht?

betrifft Erben, Nachlassgläubiger, Verwalter, Prozessgegner
Der Verwalter, der bei einer Absonderung bestellt wird, hat nur die Aufgabe, die Vermischung des Nachlasses mit dem Vermögen des Erben zu verhindern. Die Verlassenschaft in Prozessen oder in der Zwangsvollstreckung zu vertreten, gehört nicht dazu.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Der Absonderungskurator nach § 812 ABGB hat nur die Vermengungsgefahr abzuwehren. Hingegen ist es nicht seine Aufgabe, die Verlassenschaft in Rechtsstreitigkeiten und Exekutionen zu vertreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013100 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Erbrecht · Vertretung des Nachlasses im Rechtsstreit
Erbrecht · Vertretung der Verlassenschaft durch einen Kurator
Erbrecht · Bezahlung der Nachlassschulden
Erbrecht · Ende des Amtes des Verlassenschaftskurators
Erbrecht · Vertretung des Nachlasses vor der Einantwortung