Zum Inhalt springen

Müssen alle Miteigentümer einer ungleichen Aufteilung zustimmen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer
Nein. Verzichten jene Miteigentümer, deren Anteil kleiner wird, auf eine Ausgleichszahlung und sind sie mit der Verminderung einverstanden, kommt es auf gleiche Werte nicht an. Die Zustimmung jener, die davon nicht oder nur geringfügig betroffen sind, brauchen Sie dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

1. Die Gleichbehandlung der Teilhaber bei der Realteilung unterliegt auch im gerichtlichen Verfahren auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft der Disposition der davon Betroffenen. 2. Auf den Grundsatz, dass alle Teilhaber dem Werte nach gleichgehalten werden müssen und nur geringfügige Wertunterschiede in Geld ausgeglichen werden können, kommt es dann nicht an, wenn die von einer Anteilsverminderung betroffenen Miteigentümer auf eine Ausgleichszahlung verzichten und mit der Verminderung ihrer Anteile einverstanden sind. 3. Es ist aber nicht auch das Einvernehmen mit jenen Teilhabern notwendig, die vom Abweichen vom Gleichbehandlungsgrundsatz nicht oder nur in einem solchen Ausmaß betroffen sind, wie es auch bei „annähernd gleichwertiger“ Aufteilung der Fall wäre.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Aufteilung von gemeinsamem Eigentum
Eigentum und Grundbuch · Teilungsklage gegen alle Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Zustimmung aller Miteigentümer zur Abschreibung
Eigentum und Grundbuch · Gleichwertigkeit der Teile und Geldersatz
Mietrecht · Zustimmung zur Kündigung nachweisen