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Kann ich als Miteigentümer den ganzen Schaden am Haus einklagen?

günstig für Beklagter betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Kläger, Beklagter
Bei Ansprüchen, die sich aufteilen lassen, kann jeder Miteigentümer nur seinen eigenen Anteil geltend machen. Schadenersatz in Geld gehört zu diesen teilbaren Ansprüchen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Bei der Verfolgung teilbarer Ansprüche ist jeder Miteigentümer einer Liegenschaft auf die Geltendmachung seines Anteiles beschränkt. Zu den teilbaren Ansprüchen zählen Schadenersatzansprüche in Geld.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013214 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 34.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Unterlassungsklage gegen einen Miteigentümer

Ja. Stören Sie als Miteigentümer das Eigentum eines anderen, können Sie allein auf Unterlassung geklagt werden. Die übrigen Miteigentümer müssen dabei nicht mitgeklagt werden. Ob ein Nutzungsrecht besteht, klärt das Gericht in diesem Streit nur nebenbei und nicht bindend.

günstig für Kläger Streitwert bei eingeklagtem Teilbetrag

Bei laufend wiederkehrenden Zahlungen können Sie auch nur einen Teil davon einklagen. Klagen Sie nur einen Teilbetrag ein, dann ist für den Streitwert allein dieser Teilbetrag maßgebend und nicht der Gesamtwert aller Leistungen.

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