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Ab wann muss die Ausgleichszahlung nach der Teilung bezahlt werden?

günstig für Zahlungspflichtiger betrifft Miteigentümer, Kläger, Beklagter
Das Urteil über die Teilung gestaltet die Rechtslage neu; dazu gehört auch die Festsetzung der Ausgleichszahlung. Für den Eigentumserwerb ist aber noch die Eintragung im Grundbuch nötig. Deshalb darf die Frist für die Zahlung erst mit dieser Eintragung zu laufen beginnen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Teilungsklage, die auch die Art der Teilung regelt, ist eine Rechtsgestaltungsklage. Da die Festsetzung des Ausgleichsbetrages zur Entscheidung über die Art der Aufteilung gehört, ist sie, wenn sie auch zugleich einen Leistungsbefehl enthält, doch ( auch ) Teil der rechtsgestaltenden Anordnung. Als solche unterliegt sie nicht der Beschränkung des § 406 Satz 1 ZPO. Trotz des Eintrittes der Wirksamkeit der Rechtsgestaltung mit Rechtskraft des Gestaltungsurteils bedarf es zum Eigentumserwerb noch der bücherlichen Durchführung des Urteiles. Es ist daher richtig, den Beginn der Leistungsfrist mit diesem Zeitpunkt festzusetzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013261 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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