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Kann die Teilung wegen eines alten Wohnberechtigten verschoben werden?

günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Wohnberechtigte, Ausgedingsberechtigte, Erben
Ja, das ist möglich. Belastet ein Ausgedinge, Wohn- oder Fruchtgenussrecht einer hochbetagten Person die Liegenschaft und ist wegen deren Alter und Gesundheitszustand in absehbarer Zeit mit dem Wegfall dieser Belastung und dadurch mit einem höheren Erlös zu rechnen, kann die Teilung zur Unzeit begehrt sein. Ob das zutrifft, hängt immer vom Einzelfall ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 06.04.2021 (23 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Zur Frage der Unzeit, wenn auf der Liegenschaft der Auszug für eine 78-jährige Frau und einen 35-jährigen schwachsinnigen Mann haftet.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 23.

Im Gesetz

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