Kann die Teilung wegen eines alten Wohnberechtigten verschoben werden?
günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Wohnberechtigte, Ausgedingsberechtigte, Erben
Ja, das ist möglich. Belastet ein Ausgedinge, Wohn- oder Fruchtgenussrecht einer hochbetagten Person die Liegenschaft und ist wegen deren Alter und Gesundheitszustand in absehbarer Zeit mit dem Wegfall dieser Belastung und dadurch mit einem höheren Erlös zu rechnen, kann die Teilung zur Unzeit begehrt sein. Ob das zutrifft, hängt immer vom Einzelfall ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 06.04.2021 (23 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Zur Frage der Unzeit, wenn auf der Liegenschaft der Auszug für eine 78-jährige Frau und einen 35-jährigen schwachsinnigen Mann haftet.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auch § 758 ABGB.OGH 5 Ob 209/10m, 29.03.2011
- Hier: Bejahung des Unzeiteinwandes bei einer statistischen Restlebenserwartung einer 82-Jährigen von 7,35 Jahren.OGH 8 Ob 123/06f, 23.11.2006
- Die Beantwortung der Frage, ob der Wegfall der Liegenschaftsentwertung durch das (ersessene) Wohnrecht eines Hochbetagten absehbar ist (Unzeiteinwand), hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 8 Ob 123/06f, 23.11.2006
- Allfälliges Benutzungs- oder Wohnrecht des etwa 55-jährigen Beklagten.OGH 2 Ob 53/97a, 02.04.1998
- Für die Annahme des Teilungshindernisses der Unzeit bei einem in hohem Alter stehenden Ausgedings- oder Fruchtgenußberechtigten ist entscheidend, ob wegen dessen hohen Alters nach den Umständen des Falles, insbesondere auch im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Berechtigten, in absehbarer Zeit mit dem Wegfall dieser Berechtigung zu rechnen und dadurch ein höherer Erlös für die Liegenschaft zu erwarten ist.OGH 8 Ob 580/90, 28.11.1991
- Der bei der Beurteilung der Absehbarkeit des Wegfalles einer Belastung nicht allein auf das Alter des Berechtigten abstellenden Auffassung muß jedenfalls dann gefolgt werden, wenn es nicht um einen Umstand geht, der die Teilung zur gegebenen Zeit unzweckmäßig und für beide Teile schädigend macht, sondern - wie hier - um subjektive Nachteile des Teilungsgegners.OGH 6 Ob 664/84, 26.09.1985
- Ob der Wegfall der Belastung mit Rücksicht auf das Alter des Berechtigten absehbar ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 8 Ob 571/83, 17.10.1984
- Hier: 67 jährige geistesschwache Frau, die 1/5 Miteigentum an der von ihr bewirtschafteten Gesamtliegenschaft besitzt.OGH 8 Ob 536/81, 11.03.1982
- Ausgedinge für 75-jährige Frau.OGH 8 Ob 521/79, 20.03.1980
- Dienstbarkeit der Wohnung für eine 82-jährige Frau.OGH 8 Ob 576/78, 21.11.1978
- Belastung des Hälfteanteiles mit Fruchtgenuß- u. Ausgedingsrecht zu Gunsten eines 87 Jahre alten Mannes.OGH 3 Ob 626/76, 14.12.1976
- Leibrentenforderung kann uU den Preis drücken.OGH 5 Ob 180/72, 24.10.1972
- Ausgedinge für 79-jährige FrauOGH 8 Ob 224/70, 20.10.1970
- Ausgedinge für 78-jährige PersonOGH 3 Ob 572/56, 21.11.1956
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 23.
- OGH 5 Ob 26/21s, 06.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 227/17v, 13.02.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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