Kann ich das gemeinsame Haus während aufrechter Ehe teilen lassen?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Miteigentümer, Kinder
Grundsätzlich nicht. Haben Sie das gemeinsame Haus der Ehewohnung gewidmet, sind beide zur Fortsetzung der Gemeinschaft verpflichtet, solange die Ehe besteht und die Wohnung nicht an einen anderen Ort verlegt wird. Diese Widmung kann auch stillschweigend erfolgen und gilt schon, bevor das Haus bezugsfertig ist. Nur wichtige Gründe rechtfertigen eine Teilung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 07.12.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Verpflichtung zur Fortsetzung der Eigentumsgemeinschaft im Sinn des § 831 ABGB besteht auch im Fall der Widmung eines beiden Ehegatten gehörenden Hauses für die Zwecke der Ehewohnung vor Auflösung des Ehebandes oder Verlegung der Ehewohnung an einen anderen Ort, es sei denn, es lägen wichtige Gründe vor, die eine Teilung notwendig erscheinen lassen. Eine solche Widmung kann auch auf einer stillschweigenden Vereinbarung beruhen. Die Widmung gilt auch dann, wenn das Haus noch nicht bezugsfertig ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013349 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 5 Ob 87/20k, 07.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 99/20z, 21.07.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 62/16b, 11.07.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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