Kann ein Teilungsverzicht auch ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten?
günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Geschwister, Erben, Wohnungsnutzer
Ja. Wollten die Miteigentümer bei der Begründung der Gemeinschaft erkennbar, dass jedem seine Wohnung im Haus auf Lebenszeit zur Benützung zur Verfügung steht, sind sie stillschweigend verpflichtet, die Gemeinschaft fortzusetzen. Eine ausdrückliche Vereinbarung ist dafür nicht nötig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 07.12.2020 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Stillschweigende Verpflichtung zur Fortsetzung der Gemeinschaft, wenn bei deren Begründung der schlüssig erklärte Wille der Miteigentümer an einem Wohnhaus darauf gerichtet war, dass ihnen die Wohnungen auf Lebenszeit zur Benützung zur Verfügung stehen sollen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013372 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 5 Ob 87/20k, 07.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 99/20z, 21.07.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 62/16b, 11.07.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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