Wer muss beweisen, dass unsere Gemeinschaft nicht mehr bindet?
günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Erben, Geschwister, Kläger
Das müssen Sie beweisen, wenn Sie trotz einer Bindung auf die Teilung drängen. Sie haben konkrete Umstände zu behaupten und nachzuweisen, aus denen sich ergibt, dass die Verpflichtung zur Fortsetzung weggefallen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ein auf Auseinandersetzung drängender Teilhaber, der durch Sachwidmung oder sonstige Vereinbarung zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft verbunden erscheint, muss konkrete Umstände behaupten und beweisen, aus denen die Bindung zur Fortsetzung der Gemeinschaft entfallen sei.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 5 Ob 86/22s, 19.07.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 87/20k, 07.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 99/20z, 21.07.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 62/16b, 11.07.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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