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Komme ich vorzeitig aus einer vereinbarten Gemeinschaft heraus?

günstig für gebundener Teilhaber betrifft Miteigentümer, Gesellschafter, Angehörige
Haben Sie sich vertraglich gebunden, die Gemeinschaft aufrechtzuerhalten, können Sie diese Bindung aus wichtigen Gründen vorzeitig lösen. Ein solcher wichtiger Grund kann darin liegen, dass Ihnen beharrlich alle Rechte verweigert werden, die aus dem Miteigentum fließen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Auch eine rechtsgeschäftlich eingegangene Bindung zur Gemeinschaft ist aus wichtigen Gründen vorzeitig ( also vor Zweckerfüllung ) auflösbar. Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Lösung einer eingegangenen Bindung zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft könnte darin gelegen sein, dass beharrlich alle aus dem Miteigentum fließenden Rechte verweigert würden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013376 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 13.

Im Gesetz

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