Warum kann die Auflösung der Gemeinschaft manchmal blockiert werden?
günstig für Teilungsgegner betrifft Miteigentümer, Geschwister, Ehegatten, Erben
Ihr Recht auf Aufhebung folgt aus dem Verhältnis zu den anderen Teilhabern und verpflichtet Sie deshalb zur Rücksicht auf deren Interessen. Die beiden Hindernisse, der ungünstige Zeitpunkt und der Nachteil der Übrigen, sind nichts anderes als der gesetzliche Ausdruck dieser Rücksicht. Sie geht aber nicht so weit, dass Sie für unabsehbare Zeit verzichten müssten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Da der Aufhebungsanspruch aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nicht aus dem ideellen Eigentumsanteil an der gemeinschaftlichen Sache folgt und deshalb schuldrechtlicher Natur ist, stellen sich die Aufhebungshindernisse als gesetzliche Anerkennung und Konkretisierung der innerhalb von Schuldverhältnissen nach Treu und Glauben geschuldeten Rücksichtnahme auf die Interessen der Partner dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereitelung der Realteilung (Wohnungseigentum) durch Aufteilung des Miteigentumsanteils vor Teilungsklage.OGH 5 Ob 26/21s, 06.04.2021
- Dem unbedingten Aufhebungsanspruch sind nur durch die Teilungshindernisse der Unzeit und des Nachteils für die Übrigen Schranken gesetzt.OGH 5 Ob 197/13a, 17.12.2013
- Bei der Miteigentumsgemeinschaft steht nicht jeder Teilhaber zu jedem anderen Teilhaber in einem besonderen Rechtsverhältnis, das für sich allein aufgelöst werden könnte, sondern es existiert zwischen allen Teilhabern der Gemeinschaft bloß ein einziges Rechtsverhältnis, welches daher nur einheitlich aufgehoben werden kann (7 Ob 384, 385/65).OGH 5 Ob 12/09i, 07.07.2009
- Die Rücksichtnahmepflicht wird durch die in § 830 ABGB vorgesehenen Teilungshindernisse der Unzeit und des Nachteils für die Übrigen konkretisiert.OGH 4 Ob 202/07w, 14.02.2008
- Die Rücksichtnahme geht aber nicht so weit, dass auf den Aufhebungsanspruch für unabsehbare Zeit Verzicht zu leisten wäre.OGH 8 Ob 592/93, 09.09.1993
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Geht es um subjektive Nachteile des Teilungsgegners, muss besonders darauf geachtet werden, dass die vom Teilungskläger nach Treu und Glauben geschuldete Rücksichtnahme auf die Interessen des Partners nicht überfordert wird.OGH 6 Ob 664/84, 26.09.1985
- Ein Zuwarten für einen Zeitraum von rund vier Jahren stellt eine eindeutige Überforderung des Verlangens auf Rücksichtnahme gegenüber den Interessen des Partners in der Miteigentumsgemeinschaft dar.OGH 5 Ob 697/83, 13.03.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 30.
- OGH 5 Ob 129/25v, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 25/25z, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 151/22z, 31.01.2023
- OGH 5 Ob 180/22i, 05.12.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 26/21s, 06.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 131/20f, 25.08.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 99/20z, 21.07.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 45/18f, 18.07.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 64/17y, 27.06.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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